Familien – Rap

 

Kinder machen Eltern arm, deshalb schlagen wir Alarm!

Wer in Deutschland rechnen kann, / schafft sich keine Kinder an.
Denn als Single lebt sich’s fein, / hat sein Geld für sich allein.

Kinder machen Eltern arm, deshalb schlagen wir Alarm!

Kinderkosten, oh wie toll, / machen Steuerkassen voll.
Überall die Mehrwertsteuer, / viel Konsum ist richtig teuer.

Kinder machen Eltern arm, deshalb schlagen wir Alarm!

Vater schuftet, Mutter auch / für den täglichen Verbrauch.
Erst am Abend heißt es dann, / jetzt ist die Familie dran.

Kinder machen Eltern arm, deshalb schlagen wir Alarm!

Und schon lange spricht sich rum, / Kinderwunsch ist ziemlich dumm.
Wer nicht richtig rechnen kann, schafft sich heut noch Kinder an.

Das Ergebnis ist bekannt / überall im Sozi-Land.
Kinderschwund, wohin man sieht, / ist das Ende von dem Lied.

Wer in Deutschland rechnen kann, schafft sich keine Kinder an.

… Habe ich nicht selbst gedichtet, sondern es kommt von hier

Wort zum Tag der Menschenrechte

Bischof Huonder

Hirtenbrief von Bischof Vitus Huonder (Chur):

Gender – Die tiefe Unwahrheit einer Theorie

Gestern am 2. Adventssonntag ließ Bischof Vitus Huonder einen Hirtenbrief verlesen, dessen Inhalt allen Katholiken als eine wichtige Klarstellung und Warnung bedeuten muss.

Gender- Die tiefe Unwahrheit einer Theorie

Wort zum Tag der Menschenrechte
10. Dezember 2013

von
Msgr. Dr. Vitus Huonder
Bischof von Chur

Wort zu Ehe und Familie 2

Brüder und Schwestern im Herrn,

in meinem letztjährigen Wort zum Tag der Menschenrechte habe ich daran erinnert, dass die Menschenrechte ihren Grund in der Menschenwürde haben. Diese wiederum hängt mit der Schöpfungsordnung zusammen und ist gottgegeben. In diesem Jahr möchte ich diese Überlegungen konkretisieren und mich zur Ideologie des Genderismus, kurz Gender, äußern. Ich tue dies nicht zuletzt auch deshalb, weil sich immer wieder Gläubige in dieser Sache an mich wenden. Sie sind beunruhigt durch die staatliche Vereinnahmung ihrer Kinder zugunsten des Genderismus und durch die politische Infragestellung von Ehe und Familie.

Was bedeutet der Begriff Gender?

Der Begriff Gender leitet sich vom lateinischen Wort Genus ab, ein Begriff, der vor allem für das grammatische Geschlecht verwendet wird. Während der Begriff der Sexualität das biologische, von der Natur gegebene Geschlecht meint, soll der Begriff Gender das sogenannte soziale Geschlecht bezeichnen. Dieses sei vom biologischen Geschlecht unabhängig und bedeute, dass jeder Mensch sein Geschlecht und seine sexuelle Orientierung frei wählen könne, ob er Mann oder Frau sein wolle, ob er hetero-, homo-, bi- oder transsexuell leben wolle.

Was ist das Ziel der Ideologie des Genderismus?

Das Ziel des Genderismus ist, dass jede „sexuelle Identität“ als gleichwertig akzeptiert wird. In diesem Sinn geschieht die konkrete gesellschaftliche Durchsetzung dieser Ideologie unter anderem durch das vermeintliche Recht gleichgeschlechtlicher Paare, zu heiraten und Kinder zu adoptieren, oder durch die (Homo-)Sexualisierung der Kinder in Kindergarten und Schule.

Wie ist der Genderismus zu beurteilen?

Vordergründig geht es im Genderismus um die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Die Unterdrückung der Frau zum Beispiel, wie sie in manchen Gesellschaften und Kulturen noch immer vorherrscht, wird zu Recht beklagt. Sie entspricht nicht der Ebenbürtigkeit von Mann und Frau, die in der Schöpfungsordnung grundgelegt ist und in der Heilsordnung entfaltet wird. Insofern hat der Genderismus etwas Bestechendes an sich. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Ideolgie aber um einen Angriff auf Ehe und Familie als die tragenden Strukturen unserer Gesellschaft. Ungerechtigkeit im Verhältnis der Geschlechter kann durch die Leugnung der Geschlechterpolarität nicht behoben werden. Deshalb lehnt die Kirche die Ideologie des Genderismus ab. Dazu die folgenden Punkte:

Der Genderismus leugnet die Schöpfungsordnung

Die Erschaffung des Menschen als Mann und Frau ist eine Vorgabe des Schöpfers. Darüber kann und darf der Mensch nicht verfügen. Der Schöpfungsbericht sagt, dass Gott den Menschen in seiner Bipolarität erschaffen hat: „Als Mann und Frau schuf er sie“ (Gen 1,27). Er schließt mit der Feststellung, dass alles, das ganze Schöpfungswerk, sehr gut war, somit auch die Erschaffung des Menschen als Mann und Frau (Vgl. Gen 1,31).

Der Genderismus leugnet die Vorgabe der Natur

Der Mensch existiert, so die Schöpfungsordnung, als Mann oder Frau. Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse sagen uns:Jede seiner Körperzellen ist entweder männlich oder weiblich. Dies ist eine klare Vorgabe seiner Existenz. Die unterschiedliche kulturelle Prägung als Mann oder Frau hebt diese Polarität nicht auf.

Der Genderismus ist wissenschaftlich unhaltbar

Obwohl sich der Genderismus wissenschaftlich gibt, halten seine Grundlagen der Wissenschaft nicht stand. Viele ausgewiesene Forscher widersprechen den Ergebnissen der „Gender-Studies“. Dass es psychische und physische Störungen der von Mann und Frau nicht auf.

Der Genderismus zerstört Ehe und Familie

Darauf wurde bereits hingewiesen. Die Ehe beruht auf der gegenseitigen Ergänzung von Mann und Frau. Ehe und Familie sind die Grundeinheit der Gesellschaft (vgl. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948). Sie sind die Bedingung für den Erhalt der Gesellschaft und ihre kulturelle Entfaltung. Sie setzen die verbindliche und dauerhafte Einheit von Mann und Frau voraus. Der Genderismus betrachtet jede sexuelle Praxis (lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell) als gleichwertig mit der Heterosexualität. Alle Lebensformen sollen zur „Ehe“ und damit zu künstlichen Reproduktionsmethoden und zur Kinderadoption berechtigen. Dem Menschen wird auf diese Weise die moralische Orientierung für den rechten Gebrauch seiner Freiheit genommen, der ihn zur Elternschaft befähigt, zur Aufgabe einer Mutter oder eines Vaters.

Der Genderismus schadet der Frau

Wie bereits angedeutet, kann die Geringachtung der Frau nicht durch das Verwischen der natürlichen Unterschiede zwischen Mann und Frau überwunden werden, auch nicht durch ein Streben der Frau nach Gleichheit mit dem Mann. Die Frau muss besonders auch in ihrer lebenserhaltenden Aufgabe der Mutterschaft von der Gesellschaft geachtet werden. Ihre Leistung darf nicht nur an ihrem beruflichen Einsatz gemessen werden. Sie muss vielmehr für ihr Muttersein anerkannt werden, zum Beispiel im Steuer- und Rentenrecht.

Der Genderismus schadet dem Mann

Im Machtkampf gegen den Mann stigmatisiert der feministische Genderismus den Mann als „Täter“ und verklärt die Frau als „Opfer“. Dieser klischeehafte Dualismus entspricht nicht der Realität und beschädigt die Identität des Mannes sowie dessen Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Der Genderismus schadet dem Kind

Das Kind muss sich in der stabilen Ehe seiner (biologischen) Eltern entfalten können. Die Zerstörung von Ehe und Familie durch den Genderismus führt bei Kindern und Jugendlichen immer häufiger zu psychischen Störungen. Man schafft staatliche Ersatzstrukturen, die Kindern und Jugendlichen aber niemals die gleiche Liebe und Geborgenheit geben können, wie dies in der Familie der Fall ist. Die Auslieferung von Kindern an gleichgeschlechtliche Paare beraubt sie der Grundlage einer gesunden psychischen Entwicklung. Eine unmoralische sexuelle Aufklärung zerstört in den Heranwachsenden jedes Feingefühl.

Der Genderismus nimmt totalitäre Züge an

Mit großer Sorge sieht die Kirche, dass in öffentlichen Diskussionen und in den Medien mehr und mehr nur noch die Argumente des Genderismus toleriert werden. Wer anders denkt, wird gesellschaftlich ausgegrenzt und muss mit juristischen Sanktionen rechnen. Auf diese Weise werden die Grundrechte des Menschen bezüglich Religion und freier Meinungsäußerung zunehmend beschnitten.

Der Genderismus verdunkelt den göttlichen Sinn der Liebe zwischen Mann und Frau

Das Verhältnis Gottes zum Menschen, von Jesus Christus zur Kirche, wird in der Heiligen Schrift in der Sprache der ehelichen Liebe beschrieben. Gott liebt sein Volk wie der Bräutigam seine Braut. Jesus Christus ist seiner Braut, der Kirche, in treuer Liebe hingegeben bis zum Tod am Kreuz. Die Braut erwartet voll Sehnsucht ihren Bräutigam. In der lebendigen Beziehung zu Christus und der Kirche können die Rivalität, die Feindschaft und die Gewalt, welche die Beziehung von Mann und Frau belasten und entstellen, überwunden werden. Diese Sicht des Glaubens wird durch den Genderismus verdunkelt.

Die Quintessenz

Papst Benedikt XVI. sagte in seiner Ansprache vor dem Kardinalskollegium und der Kurie am 21. Dezember 2012 zum Genderismus: „Die tiefe Unwahrheit dieser Theorie und der in ihr liegenden anthropologischen Revolution ist offenkundig … Wo die Freiheit des Machens zur Freiheit des Sich-selbst-Machens wird, wird notwendigerweise der Schöpfer selbst geleugnet und damit am Ende auch der Mensch als göttliche Schöpfung, als Ebenbild Gottes im Eigentlichen seines Seins entwürdigt. Im Kampf um die Familie geht es um den Menschen selbst. Und es wird sichtbar, dass dort, wo Gott geleugnet wird, auch die Würde des Menschen sich auflöst. Wer Gott verteidigt, verteidigt den Menschen.“

Ich ermutige alle Gläubigen, ihre gesellschaftlichen und politischen Rechte und Pflichten wahrzunehmen, damit die in der Schöpfungs- und Erlösungsordnung grundgelegte Würde des Menschen auch in der rechtlichen Ordnung unseres Gemeinwesens weiterhin und umfassend zum Ausdruck kommt.

Für jeden diesbezüglichen Einsatz danke ich herzlich. Ich empfehle alle und alles der Mater divinae gratiae, der Mutter der göttlichen Gnade, und erteile allen meinen bischöflichen Segen

+ Vitus, Bischof von Chur

Quelle: http://www.bistum-chur.ch/

EINER VON UNS – Menschschutz vom Anfang an

 

Die Bürgerinitiative „EINER VON UNS“ setzt sich ein einer aktuellen Unterschriftenaktion für dem Schutz des menschlichen Leben von Anfang an ein.

Wir unterstützen diese Aktion und Sie können bei uns vor der Stiftkirche, vor oder nach dem sonntäglichen Gottesdienst um 10:00 Uhr, ihre Unterschrift leisten.

Weitere Informationen direkt von der Homepage der Initiative:

Worum geht es bei der Europäischen Bürgerinitiative EINER VON UNS?

Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Mensch. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18. Okt. 2011 erstmals höchstrichterlich festgestellt. Daraus ergeben sich weitreichende Folgen für das gesamte EU-Recht: Seither ist klar, daß seitens der EU das Leben und die Würde jedes menschlichen Embryos vom Zeitpunkt der Befruchtung an geschützt werden muss. Dieser Schutz ist aktuell jedoch nicht gewährleistet. Er muß von uns Bürgern jetzt durchgesetzt werden. Dazu wurde die Europäische Bürgerinitiative »Einer von uns« gegründet.

Was ist das wichtigste Ziel der Europäischen Bürgerininitiative EINER VON UNS?

Wir wollen erreichen, dass die EU sich an ihr eigenes Recht hält und die Finanzierung sämtlicher Aktivitäten beendet, welche zur Tötung menschlicher Embryonen führen. Dies betrifft verschiedene Politikbereiche der EU, darunter Forschung, Entwicklungspolitik und das öffentliche Gesundheitswesen. Wir fordern konkret den Stopp von EU-Geldern

  • für Forschung mit embryonalen Stammzellen und des Klonens sowie
  • für Abtreibung als Mittel der Bevölkerungskontrolle und der Familienplanung unter dem wohlklingenden Begriff der »sexuellen und reproduktiven Gesundheit« im öffentlichen Gesundheitswesen und in der Entwicklungshilfe

Informieren Sie sich über Einzelheiten der Initiative / Amtliches Register

Wie können Sie diese Initiative unterstützen?

Unterschreiben Sie! Sie können Ihre Unterschrift online hier leisten. Für den Erfolg der Bürgerinitiative müssen in Deutschland bis zum 1. November 2013 mindestens 75.000 Unterschriften gesammelt werden. EU-weit brauchen wir eine Million Unterschriften. Die Masse macht’s. Sie können diese Initiative auf dreierlei Weise unterstützen:

  1. Unterschreiben Sie selbst online hier.
  2. Informieren Sie andere. Leiten Sie dazu einfach diese Webseite an Ihre Familienmitglieder, Freunde und Bekannten weiter.
  3. Werden Sie Botschafter dieser Initiative und sammeln Sie Unterschriften in Papierform. Nutzen Sie dazu bitte unbedingt das Original-Unterschriftenformular der EU für Deutschland, das Sie hierausdrucken können. (Das Unterschriftenformular für Österreich finden Sie hier.)

Wer kann unterschreiben?

Jeder Bürger und jede Bürgerin mit aktivem Wahlrecht in einem EU-Mitgliedsstaat kann unterschreiben. Das Mindestalter in Deutschland beträgt 18 Jahre, in Österreich 16 Jahre.

Was erreichen Sie mit Ihrer Unterschrift?

Mit Ihrer Unterschrift fordern Sie die EU-Kommission auf, das geltende Gemeinschaftsrecht in der EU-Politik und allen Mitgliedsstaaten anzuwenden und die EU Finanzierung von Aktivitäten, mit denen die Tötung menschlicher Embryonen einhergeht, zu untersagen.

Wenn Sie auch dafür sind, dass sich die Institutionen der EU an den gültigen Rechtsrahmen halten und wenn Sie weitere Informationen zur Europäischen Bürgerinitiative »Einer von uns« erhalten möchten, tragen Sie hier Ihren Namen, Vornamen, Postadresse und Email-Adresse ein.

Quelle und weitere Informationen: http://www.1-von-uns.de/
 
 

Ich will’s nicht vor der Ehe!

Die BZgA Braut ist zur Zeit mit ihrer weit ausgelegten Kompanie „Ich will’s …“ bemüht  uns Deutsche mit ihrer eigenen Geschlechtsmoral vor Krankheiten zu bewahren.(65000 Plakate)

Christen ärgern sich über die Bilder und den Inhalt dieser Kompanie, der den Bürger unseres Landes suggeriert mit Präservativen alleine könne man oder frau sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen – seelische Folgeschäden oder Krankheiten bleiben dabei ohnehin außen vor.

 

 

Ich will’s nicht vor der Ehe

Das christliche Prinzip der Enthaltsamkeit vor der Ehe ist und bleibt das beste (und ist das von Gott gegebene) Konzept zur Erhaltung der seelischen und körperlichen Gesundheit.

Worüber man nicht spricht

Man spricht nicht mehr oder nur sehr verhalten in der Katholischen Kirche in Deutschland über Verhütung, In- Vitro-Fertilisation (künstliche Befruchtung), Abtreibungstötung, Pränatal- Diagnostik (Vorgeburtliche Untersuchungen, vielfach mit Todesfolge), Sterilisation, Hirntod/Organspende, Patientenverfügung und Euthanasie/ Sterbehilf e u.a.

Dennoch oder gerade diese Themen bewegen, verwirren und verunsichern viele Menschen. Darf man, oder darf man nicht oder ist es gar ein Akt christlicher Nächstenliebe, z.B. seine Organe zu spenden? Eine Frage, die derzeit politisch äußerst aktuell ist.

„Pille danach“

Ich möchte ein anderes Beispiel anführen: Da bedauern Ärzte in katholischen Krankenhäusern, die „Pille danach“ wegen ihrer abtreibenden Wirkung nicht selber verschreiben zu dürfen und verweisen Frauen in die Notfall-Ambulanz im gleichen Haus, wo diese anstandslos das Präparat bekommen können. So geschehen in katholischen Krankenhäusern in Köln.

Künstliche Befruchtung

Zu dieser Frage ist der Papst „Rufer in der Wüste“ – auch innerhalb der Kirche – wenn er bei der 18. Generalversammlung der Päpstlichen Akademie für das Leben Ende Februar 2012 zur künstlichen Befruchtung sagte: „In der Tat ist die Verbindung von Mann und Frau in der Gemeinschaft der Liebe und des Lebens, sprich der Ehe, der einzig würdige Ort, um neues menschliches Leben zu zeugen, das immer ein Geschenk ist.“ Das interessiert offenbar niemand mehr, oder haben wir da etwas übersehen oder überhört? Die Erzeugung von Menschen im Reagenzglas geschieht heute auch in katholischen Krankenhäusern und wird ganz selbstverständlich von katholischen Christen in Anspruch genommen.

Organtransplantation

Leider hört man zu den Themen am Lebensende aus der deutschen Katholischen Kirche wenig Hilfreiches. Einzig Bischof Algermissen, Fulda, wagte es in einem Gastkommentar in der Fuldaer Zeitung und in Die Tagespost, das der Organspende zugrundeliegende Hirntod-Konzept mit medizinisch – wissenschaftlichen Fakten in Zweifel zu ziehen. Nur seine Folgerung, daß jeder selbst „entscheiden“ müsse, ob er auf dem OP-Tische „verstorben wird“, ist mit theologischen und moralischen Grundsätzen unseres Glaubens nicht vereinbar. Aber vielleicht hat er das Problem noch nicht zu Ende gedacht. Sein Vorstoß ist soweit zu begrüßen und mutig, gerade weil von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz eine anderslautende Stellungnahme existiert.

Informieren Sie sich!

Wenn die berufenen Münder schweigen – dann müssen die Steine schreien! –
Bei uns bekommen Sie Orientierung!

Quelle: Aktion Leben, Rundbrief 2/2012

Organspende oder nicht?


Eigentlich müssten die Zeiten vorüber sein, in denen katholische Bischöfe und Geistliche sich mit dem Hinweis auf die Medizin, dass der sog. Hirntod der tatsächliche Tod des Menschen bedeute, für das Hirntod-Konzept und die daraus resultierende Organtransplantation aussprechen.

WISSENSCHAFTLICHE ÄUSSERUNGEN

Denn aus der Wissenschaft kommen immer häufiger Zweifel an diesem Konzept. Kein ernst zu nehmender Wissenschaftler spricht mehr davon, dass der sog. Hirntod den Gesamt-Tod des Menschen bedeutet.

Manche aber meinen, dass trotzdem der sog. Hirntod als Entnahmekriterium für Organe akzeptiert werden könne. Angesichts dieser Zweifel sollte aber doch eher das Prinzip gelten: „In dubio pro Vita“ (im Zweifel für das Leben)! Warum?

Der sog. Hirntod (ein Zustand, in dem wir mit unseren heutigen Methoden keine Hirnaktivitäten mehr feststellen können) markiert vielleicht einen entscheidenden Punkt im Sterbeprozess des Menschen. Das Sterben ist aber eben ein Prozess, ein Verlauf (und kein Zeitpunkt), und das Sterben gehört noch zum Leben!

KIRCHLICHE ÄUSSERUNGEN

Es ist festzuhalten, dass es außer den folgenden Äußerungen im Katechismus (KKK) keine lehramtlichen Äußerungen oder Festlegungen gibt, wohl aber – leider oft unqualifizierte Äußerungen einzelner Bischöfe und Theologen. (Ein eklatantes Beispiel hierfür ist die am 06. Oktober 2011 anlässlich der Herbstvollversammlung veröffentlichte Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema Organspende.)

Der Katechismus der kath. Kirche (KKK) lehrt in der 2. Ausgabe vom Jahr 2003:

Die Organverpflanzung entspricht dem sittlichen Gesetz, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken,die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat, sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden. Sie ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht die ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde.“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Kap. 2296, Oldenbourg, München, 2003)
Allerdings ist interessant, daß in der 1. Auflage des KKK von 1993 das Kapitel 2296 noch anders formuliert wurde: „Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern.“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Kap. 2296, Odenburg, München, 1993)

Jedenfalls bezieht sich dieser Passus ganz eindeutig auf die Spende eines paarigen Organs von weiterlebenden Personen. Die Formulierungen bzgl. „physischen und psychischen Gefahren und Risiken (…) Die Invalidität oder den Tod direkt herbeizuführen (…)“ machen ja bei Organ- “Spende“ nach sog. „Hirntod“ keinen Sinn. Nach  der heute üblichen Organentnahme ist der Spender jedenfalls immer „mausetot“!

WIDERSPRÜCHLICHES

Was dringend angemerkt werden muss: Neben anderen Ungereimtheiten beruft sich der „Katholische  Erwachsenen Katechismus – Leben aus dem Glauben“, der Deutschen Bischofskonferenz (1995) auf den KKK von 1993, Kap. 2296, wendet dessen Kriterien aber wahrheitswidrig auf die Organentnahme nach sog. Hirntod an:

(…) Die Feststellung des Hirntodes ist ein sicheres Anzeichen dafür, daß der Zerfall des ganzmenschlichen Lebens nicht mehr umkehrbar ist. Es ist von diesem Zeitpunkt an vertretbar, Organe für eine Organverpflanzung zu entnehmen. Die Möglichkeit, den endgültigen Tod eines Menschen festzustellen, kann die Angst ausräumen, daß Organe entnommen werden, ehe der Mensch tot ist. Darüber hinaus ist die Entnahme von Organen Verstorbener an bestimmte Bedingungen gebunden, denn sie ist ein Eingriff in die Integrität des toten Leibes. Staatliche Gesetze regeln deshalb die Bedingungen für die Erlaubtheit der Organentnahme. Bedeutsam ist die vor dem Tod gegebene Einwilligung des Spenders oder bei Verstorbenen die Zustimmung der Angehörigen. ‘Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben.“ (Anm.: Der Verweis auf KKK 2296 wurde von der Redaktion unterstrichen.)  „… Staatliche Regelungen und ärztliche Richtlinien sollen dazu beitragen, dass Missbrauch verhindert wird …“ (Katholischer Erwachsenen Katechismus, “Leben aus dem Glauben”, Band 2, S. 315f, Herausgeber: Deutsche Bischofskonferenz, 1995) –

Der Katechismus der Deutschen Bischofskonferenz irrt gleich in mehreren Punkten:

  1. Lebensfrische Organe können nie von einem wirklich toten Menschen entnommen und verpflanzt werden.
  2. Bei einem sog. Hirntoten hat „der Zerfall des ganz menschlichen Lebens“ keineswegs unumkehrbar begonnen. Viele Patienten, bei welchen die Angehörigen eine Organentnahme verweigerten, lebten weiter (siehe unsere Info-Materialien).
  3. Staatliche Gesetze“ gab es zu dieser Zeit überhaupt noch nicht. Das Transplantations-Gesetz wurde erst am 05.12.1997 verabschiedet und die ärztlichen Richtlinien seitdem mehrmals geändert.

Sterbende dürfen, auch um eines noch so guten Zweckes willen, nicht getötet werden!

WIR SOLLEN ABER DOCH GUTES TUN!

Was ist mit dem Argument, das man oft in der Diskussion hört und mit dem auch schon Angehörige moralisch unter Druck gesetzt wurden: „Eine größere Liebe hat niemand als die, dass er sein Leben hingibt für seine Freunde“ (Joh. 15,13)? Oder was ist mit dem Hinweis auf die heroische Tat des Hl. Pater Maximilian Kolbe, der in Auschwitz für einen Familienvater in den Hungerbunker ging? (Es hat einmal jemand P. Kolbe den größten Organspender genannt!)

Moraltheologisch kann folgendes dazu gesagt werden: Es ist nie und unter keinen Umständen erlaubt, etwas, was in sich schlecht ist, zu tun oder zu wollen. Die Tötung und auch die Selbsttötung aber sind in sich schlecht!

In der Instruktion „Donum Vitae“ heißt es: „Nur Gott ist der Herr des Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende. Niemand (auch der Mensch sich selbst nicht) darf sich, unter keinen Umständen, das Recht anmaßen, ein unschuldiges menschliches Wesen direkt zu zerstören.“ (Anm.: Man vergleiche hierzu auch die Ansprache Papst Pius XII. an die med.-biol.-Vereinigung „St. Lukas“ am 12.11.1944.)
Oder wie es der Römerbrief Kap. 3,8 sagt: „Und sollen wir nicht – wie uns verleumderisch nachgesagt und uns von gewissen Leuten in den Mund gelegt wird – das Böse tun, damit das Gute komme? Die so reden, trifft mit Recht das Gericht.“
Oder Veritatis Splendor in Kap. 80: „..ist es doch nicht erlaubt, nicht einmal bei sehr schwerwiegenden Gründen, das sittlich Schlechte zu tun, damit daraus das Gute hervorgehe.

Das gilt auch für das oben angeführte Bibelwort (Joh. 15,13). Der Mensch hat über sein Leben und seine Gesundheit und sein seelisches und körperliches Vermögen kein vollkommenes Eigentumsrecht, sondern nur das sog. „Dominium utile“, ein Nutzungsrecht.

Die Juden haben nichts Gutes getan, als sie Jesus gekreuzigt haben. – Es war Mord! – Es geschah unter Gewaltanwendung! Ob schon der Kreuzestod der „Erlösungstod“ für uns alle war.
Die NS-Schergen haben nichts Gutes getan, als sie Pater Maximilian Kolbe getötet haben. – Es war Mord! – Es geschah unter Gewaltanwendung! Wenn auch ein Familienvater dadurch gerettet wurde. Man nennt die NS-Täter mit Recht Mörder!

UND DIE ZUSTIMMUNG?

Aber, so könnte man einwenden, man stimmt doch selbst zu bei der Organentnahme.

  • Wir haben, wie gesagt, kein Verfügungsrecht über das Leben, auch nicht über unser eigenes!
  • Ein anderer muß es tun. – Der Arzt tötet!
  • Auch wenn der Organentnahme zugestimmt wird, ist sie Tötung eines sterbenden, aber noch lebenden Menschen und deshalb sittlich zu verwerfen.

Ich könnte im Falle der Organspende vielleicht Leben retten, aber nur, indem ich etwas in sich schlechtes als Mittel will. Der Mord durch die Explanteure ist keineswegs unabwendbar – wie der beschlossene und mit Gewalt herbeigeführte Tod im Falle von Pater Maximilian Kolbe – und indem ich mich den Explantationsärzten freiwillig stelle, gebe ich selbst eine gewisse Zustimmung zu einer in sich schlechten Tat. Dieses Recht aber habe ich nicht!

Papst Pius XII. sagte bereits 1952: „Zunächst muß vorausgesetzt werden, daß der Arzt gegen den Willen des Patienten keine Anordnung treffen und keinen Eingriff vornehmen darf. Denn der Arzt hat über den Patienten nur soviel Vollmacht und Verfügungsrecht, als der Patient ihm gibt, sei es ausdrücklich, sei es einschließlich und stillschweigend. Der Patient aber kann nicht mehr Verfügungsrecht geben, als er selbst besitzt. … Was aber den Patienten betrifft, so ist er nicht unbeschränkter Herr über sich, über seinen Leib und seinen Geist. Er kann also erlaubterweise nicht verfügen wie ihm beliebt. Auch das Motiv, aus dem er handelt, ist für sich allein nicht genügend und bestimmend.“ (Ansprache Papst Pius XII. am 14. 09. 1952 an die Teilnehmer des 1. Internationalen Kongresses für Histopathologie des Nervensystems in Rom, „Sittliche Grenzen der ärztlichen Forschungs- und Behandlungsmethoden“, Kap. 11 und 12., herausgegeben vom St. Lukas-Institut für ärztliche Anthropologie e.V., Münster/Westf., Verlag Wort und Werk GmbH Köln.)

Und Papst Johannes Paul II. sagte 1989 vor den Teilnehmern der Päpstlichen Akademie der Wissenschaft u.a.: „… wogegen die Achtung des menschlichen Lebens absolut das direkte und positive Opfer des Lebens verbietet, auch wenn es für das Wohl eines anderen Menschen ist, für den man einen Vorzug als berechtigt ansehen mag.

DER SINN DES LEIDENS

Erzbischof Roger Mahony schrieb einmal: „Als Christen wissen wir, dass das Leiden in das Mysterium unseres Lebens hinein gewoben ist; wir tun alles, um es zu überwinden, aber wir wissen auch, dass wir es wie Jesus Christus akzeptieren müssen und nicht davor fliehen dürfen. Wir müssen es vielmehr mit Geduld und unendlichem Vertrauen auf Gottes Güte umfassen.“ Das gilt auch, wenn wir organisch schwer krank sind.

Ja, wie fremd ist uns dieser Gedanke geworden. Wir haben vergessen, daß Gott uns in Liebe erschaffen und durch Leiden erlöst hat. Wir aber suchen ständig Leid und Schmerzen, ja schon Unannehmlichkeiten zu fliehen. Gebe Gott, daß wir das, wenn wir selbst einmal betroffen sein sollten, erkennen und danach handeln!

WOHIN SOLL DAS NOCH FÜHREN?

In den Niederlanden (sowie auch einigen Staaten der USA) ermöglicht bereits die Definition des „Teilhirntodes“, oder des „kontrollierten Todes“, (NHBD) vom Medizinern kontrolliert verursachten Herztod, (sog. Pitsburgmodell oder Mastricht- Protokoll) die Organentnahme in einer Phase des Sterbens, die in Deutschland noch eine Reanimation zur Folge hätte. (vgl.: Alexandra Manzei, „Hirntod, Herztod, Ganz-Tod?“, S.16,28)

In Belgien haben sich schon Menschen auf dem OP-Tisch euthanasieren lassen und dabei ihre Organe „gespendet“.

Weitere Grenzüberschreitungen bestehen darin, daß man Tieren menschliche Gene einimpft, transgene Tiere „schafft“ – man nennt das Xeno- Transplantation. Oder Überlegungen, daß man ungeborenen Kindern vor der 16. Schwangerschaftswoche tierische Zellen einimpft, damit das Immunsystem des Kindes diese als die eigenen anerkennt. Man beabsichtigt also transgene Menschen zu schaffen. Oder man züchtet durch genetische Manipulation Organe, wie der imHerbst 1997 bekannt gewordene Frosch ohne Kopf, aber mit Organen (FAZ,
22.10.97).

Oder denken wir an die Erzeugung von Menschen in vitro, wobei es ja möglich ist (und sicherlich künftig auch getan wird), für jeden so erzeugten Menschen identische Embryonen als Zell- und Organlieferanten in der Kühltruhe vorzuhalten.

Oder Tissue Engineering, dies ist ein modernes biotechnologisches Verfahren, bei welchem aus Patientengewebe in vitro Implantate hergestellt und anschließend reimplantiert werden können.

Oder Kloning von Embryonalen Stammzellen um Ersatzorgane zu züchten, usw.

UND AM ENDE DIE UNSTERBLICHKEIT?

So stellt man sich doch am Ende auch die Frage: Wohin soll das führen, was ist das Ziel des Ganzen?
Nach allem, was ich recherchiert und erlebt habe, mag ich nicht mehr glauben, dass es einzig, oder auch nur vorrangig, um das Wohl des Patienten geht. Die UNESCO erwartet, daß schon in wenigen Jahren 50 % aller Operationen in den Krankenhäusern Transplantationen sind. Das heißt: Es werden nicht mehr Krankheiten geheilt oder operiert oder sonstwie behandelt, sondern es werden – wie beim Auto – Teile ausgetauscht.

Der Bonner Neurologe Prof. Dr. Linke sagt in seinem Buch „Hirnverpflanzung – Die erste Unsterblichkeit auf Erden“ (Rowohlt, 1993) daß es schon längst nicht mehr nur um „mehr Lebensqualität“, sondern um „Unsterblichkeit“ geht.

Man will also den „schönen neuen Menschen“ schaffen, man will nicht nur „wie Gott“ sein, man will „besser sein als Gott“! Zu diesem Zweck benötigt man ein ausgedehntes „Materiallager“. Um dieses zu füllen, muß der „Hirntod“ durch den „Teilhirntod“ und dann dieser durch den „Persönlichkeitstod“ überwunden werden, denn das erweitert ganz erheblich die Zahl der menschlichen Körper, die man zu diesem Zweck ausweiden kann.

So diskutiert man ja auch schon in wissenschaftlichen Zirkeln und sogar ganz öffentlich, die jährlich „anfallenden“ ca. 40.000 Wachkoma-Patienten als sog. „Organcontainer“ zu nutzen. Damit die Menschen dies alles mitmachen, benötigt man natürlich auch einen ideologischen Unterbau:

  • Die Evolutionstheorie und die Leugnung des Schöpfergottes.
  • Die Verneinung des Sündenfalls und der Erlösungsbedürftigkeitdes in seiner Natur geschwächten Menschen.
  • Die Behauptung, der Mensch mit seinen Krankheiten und Leiden sei eine „Fehlproduktion“, bzw. daß man in den evolutionären Prozeß – um jeden Preis – eingreifen darf und muß, und zwar, weil man das ja jetzt kann.

HOCHMUT KOMMT VOR DEM FALL

Die Weltgeschichte aber zeigt, dass die menschliche Hybris (Hochmut) immer noch gedämpft wurde, daß Gott „keine Bäume in den Himmel wachsen lässt“.

In einer Erklärung der römisch katholischen Kongregation für die Glaubenslehre vom 05.05.1980 heißt es:
Es muß erneut mit Nachdruck erklärt werden, dass nichts und niemand je das Recht verleihen kann, ein menschliches Lebewesen unschuldig zu töten, mag es sich um einen Fötus oder Embryo, ein Kind, einen Erwachsenen oder Greis, einen unheilbar Kranken oder Sterbenden handeln. Es ist auch niemandem erlaubt, diese todbringende Handlung für sich oder einen anderen zu erbitten, für den er Verantwortung trägt, ja man darf nicht einmal einer solchen Handlung zustimmen, weder explizit noch implizit. Es kann ferner keine Autorität sie rechtmäßig anordnen oder zulassen. Denn es geht dabei um die Verletzung eines göttlichen Gesetzes, um eine Beleidigung der Würde der menschlichen Person, um ein Verbrechen gegen das Leben, um einen Anschlag gegen das Menschengeschlecht.“

DIE WICHTIGSTE STUNDE

Die Sterbestunde ist die wichtigste unseres Lebens, denn für uns Christen sind Sterben und Tod der Übergang in das Reich Gottes. Der heilige Apostel Paulus sagt: „Sterben ist mir Gewinn.“ Der Zeitpunkt des Todes liegt in Gottes Ratschluß. Der Mensch hat nicht darüber zu entscheiden!

von Walter Ramm,
Quelle: Aktion Leben, Rundbrief 5 / 2011

Warum ich kein Organspender bin

von Alexander Kissler

Seit Jahren reden Politiker, Ärzte, Ethiker, Kirchen auf mich ein: Organspende sei eine gute Sache, sei Bürger- und Christenpflicht. Niemand sollte abseits stehen. Mit der Organspende könne man nach dem eigenen ein fremdes Leben retten. Gibt es eine beglückendere Aussicht, einen solidarischeren Akt?

Die Deutschen wollen nicht hören. Die Zahl der posthumen Spender bewegt sich einigermaßen stabil bei rund 1.300 Menschen pro Jahr. Nun, im ersten Halbjahr 2011, soll sie sogar gefallen sein, um über zehn Prozent. Gleichzeitig sterben jährlich rund 1.000 Patienten, die zu lange auf der Warteliste für Transplantationen standen. Ist also ein skrupelloser Egoist, wer auf der Unversehrtheit des eigenen Leibes besteht, bis dieser von selbst zu Staub zerfallen ist? Sind wir alle, die wir nicht spenden wollen, schuld am Tod der Tausend?
„Ich bin hier Kind der Mehrheit“

Mir fällt das Geständnis nicht leicht. Ich bin hier Kind der Mehrheit. Ich kann nicht anders. Nichts habe ich einzuwenden gegen die Lebendspende, zu ihr wäre ich bereit. Ich möchte aber nicht zerteilt und zerstückelt werden, sobald Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm erloschen sind. Ich möchte nicht bei schlagendem Herzen, pochendem Puls aufgeschnitten werden, damit man mir Herz, Niere, Leber entnehmen und einem andernorts ebenso atmenden, schlagenden Leib einpflanzen kann, dessen Hirn noch messbare Signale aussendet. Bin ich feige, töricht, unaufgeklärt?

Erst 1968 wurde der Hirntod als Tod des ganzen Menschen festgeschrieben. Seitdem gibt es jene lebenden Leichen, jene untoten Toten, derer die Medizin bedarf. Etwa acht bis zehn Prozent der Patienten, die auf Intensivstationen sterben, kommen als Organspender in Betracht. Bei ihnen muss der Hirntod vor dem Herztod eintreten. Nur so ist gewährleistet, dass die Organe frisch bleiben. Bis zu sieben Stunden muss ein möglicher Organspender nach dem Hirntod weiter versorgt werden. Solange schlägt das Herz, funktioniert der Kreislauf, atmet der Mensch oder wird er beatmet. Erst das Messer des Chirurgen trennt den Lebensfaden ganz durch.

Für den Hirntod spricht seine vermeintlich unbezweifelbare Aussagekraft: Der Blick auf die Geräte, auf den Monitor, auf das Elektro-Enzephalogramm soll genügen, um zu wissen, hier ging ein Leben zu Ende. Das EEG spiegelt aber lediglich die Aktivität einer drei Millimeter dünnen Großhirnrinde wider; die Null-Linie gibt keine Auskunft darüber, was in tiefer liegenden Hirnschichten vor sich geht oder eben nicht. Es gab schon Menschen, die ihren eigenen Hirntod überlebten; unlängst gelang dies einer Frau im kanadischen Quebec.

Der früh verstorbene Münchner Ethiker Herbert Huber schreibt: „Wir wissen nicht, was in einem hirntoten Menschen vorgeht, ob er noch Erlebnisse irgendwelcher Art hat und/oder ob in ihm seine Person mit all ihren Erinnerungen, Anlagen, Plänen noch weiter mit sich beschäftigt ist (…). Es ist also nicht das ,Ausschlachten‘ des Hirntoten das primäre Problem, sondern die technisch manipulierte Hinauszögerung des Sterbeprozesses. Wir muten der hirntoten Person damit möglicherweise (…) eine stumpfe Qual des Sterben-Wollens-und-nicht-Dürfens zu. Und wir verlängern diese Qual und steigern sie möglicherweise durch den Explantationsprozess. Wieso steigt der Blutdruck bei der Explantation dramatisch an? Wieso verabreicht man Narkosemittel?“
Was bedeutet es, Mensch zu sein?

Auf der Frankfurter Buchmesse sah ich ein Sachbuch mit dem Titel: „Wir sind unser Gehirn“. Das stimmt nicht. Es ist gerade kein angemessener Blick auf den Menschen, wenn man in ihm ein Wesen sieht, das vom Gehirn zusammengehalten wird, ja dessen Hirn ihn ausmacht. So wird ein bedenklicher Trend befördert – der Trend, den Menschen anhand seiner Leistungskraft, seiner intellektuellen wie physischen Potenziale zu definieren. Was folgt daraus für mit arg eingeschränkten kognitiven Kapazitäten lebende Menschen? Was für jeden von uns, dessen zerebrale Kompetenz vielleicht auch einmal schleichend zu Ende geht, ohne dass wir deshalb sterben wollten?

Es ist an der Zeit, offen und öffentlich darüber nachzudenken, was den Mensch zum Menschen macht: sein Hirn oder sein Herz, seine Qualitäten oder sein Dasein, seine Würde oder seine Leistung. Solange das nicht geschehen ist, kann ich meinen pochenden, atmenden Leib nicht vermachen. So leid es mir tut.