Während wir über äußerst wichtige Themen wie Zölibat und „Barmherzigkeit für Wiederverheiratete“ zu langweiligen Diskussionen verleitet werden, leiden unsere koptischen Brüder in unseren beliebten Urlaubsländern!
Kategorie: Menschenrecht
Menschrechts- Themen
Marsch fürs Leben in Berlin
Was das erste deutsche Fernsehen nicht zeigt:
17. September 2011: Marsch fürs Leben in Berlin
Man beachte auch die lärmenden pöbelnden Gegendemonstranten am Rande.
Marsch für s’Läbe 2011
Auch 2011 – auf die Strasse für das Leben!!
Marsch für s’Läbe 2011
Samstag, 17. September 2011, 14.00 Uhr
Helvetiaplatz Zürich
www.marschfuerslaebe.ch
Initiative gegen Präimplantationsdiagnostik (PID)
Initiative gegen Präimplantationsdiagnostik (PID)
In zwei Wochen werden die Bundestagsabgeordneten im Bundestag zusammenkommen und über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland abstimmen.
Hedwig von Beverfoerde von der Zivilen Koalition e.V. und Thomas Schührer vom Durchblick e.V. haben auf AbgeordnetenCheck.de eine Kampagne gestartet, um ein Verbot von PID zu erreichen. Die Initiative lebt vom Mitmachen vieler Bürger, die über die Website auf einfache Weise die Abgeordneten anschreiben und sich der Petition anschließen können. „
Je mehr Menschen mitmachen, desto mehr Emails wird jeder einzelne Abgeordnete bekommen. Wenn zahlreiche Bürger sich so engagieren, macht dies auf die Bundestagsabgeordneten einen großen Eindruck, dem sie sich kaum entziehen können“, erklärt dazu Frau von Beverfoerde.
Verbot der Gehsteigberatung vor der Abtreibungsklinik in München
Mit Wirkung vom 20. Mai 2011 wurde durch das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München die Gehsteigberatung vor der Stapf-Klinik zur strafbaren Handlung erhoben. In den vergangenen 11 Jahren konnten durch den Einsatz der Mitarbeiter des Lebenszentrums München an dieser Stelle mehrere hundert Kinder vor dem Tod durch Abtreibung bewahrt werden. Ebenso wurden die sehr oft in diesem Zusammenhang auftretenden psychischen Folgeschäden von diesen Müttern abgewendet. Heute freuen sich diese Mütter über ihre Kinder.
Durch diese Entscheidung der Stadt München dürften jetzt kaum mehr Babys durch die Gehsteigberater aus akuter Lebensgefahr gerettet werden können. Die Stadt München übernimmt damit die Verantwortung für die vorgeburtliche Tötung von ca. 50-80 Kindern pro Jahr, welche durch den Einsatz des Lebenszentrums bisher gerettet werden konnten. Es hat auch den Anschein, dass die psychischen Folgeschäden der Mütter wohl kein Problem für die Stadt München darstellen.
Eine Huldigung an die “Kultur des Todes”!
Lesen Sie unsere Pressemitteilung:
Lebensschutzverein protestiert gegen Verbotsbescheid der Landeshauptstadt München
Zum ersten Mal seit Beginn seiner Tätigkeit im September 1999 darf der Verein „Lebenszentrum e.V.“ vor Deutschlands größter Abtreibungsklinik (ca. 4000 vorgeburtliche Kindstötungen finden dort jährlich statt) keine Hilfsmöglichkeiten mehr für Schwangere bzw. für unter Abtreibung leidende Frauen anbieten. Das Kreisverwaltungsreferat der LH München erließ einen Bescheid, der die sogenannte Gehsteigberatung mit sofortiger Wirkung untersagt.
„Heute ist der traurigste Tag unserer Vereinsgeschichte, weil wir zum ersten Mal seit September 1999 keine Hilfe in letzter Sekunde für jene Frauen anbieten dürfen, die auf dem Weg zur Tötung ihres eigenen Kindes doch noch einmal in Zweifel über ihre Entscheidung geraten“, so Wolfgang Hering, Gründer und erster Vorsitzender des Lebenszentrum e.V.. „Ab dem heutigen Tag sind jedes Jahr 50-100 Babys im Mutterschoß zum Tode verurteilt, die nicht sterben müssten! Und ebenso viele Mütter, die in ihrer Verzweiflung keinen anderen Ausweg als die Abtreibung sehen, erfahren keine Hilfe in letzter Sekunde und sind durch den Bescheid der Stadt dazu verdammt, womöglich Jahrzehnte lang an den Folgen des Post-Abortion-Syndroms (PAS) zu leiden!“
Der deutsche Zweig des auf allen fünf Kontinenten vertretenen katholischen Lebensschutz-Apostolates hat seit seiner Gründung ca. 700-800 ungeborene Kinder vor dem Abtreibungstod bewahrt und ebenso vielen Müttern bzw. Familien konkrete Hilfe, zum Teil seit über zehn Jahren, zukommen lassen. „Was auch immer du brauchst, Mama, wir stehen zu Dir und gehen mit Dir durch Dick und Dünn!“ ist einer der meistgebrauchten Zusicherungen an Frauen, die sich vor der „Klinik“ auf ein Gespräch mit den Gehsteigberatern einlassen. Die Dankbarkeit vieler Mütter und Väter, die glücklich und stolz ihre neugeborenen Babys im Lebenszentrum präsentieren, hält oft jahrelang an. So hielt eine Mutter die ganze Zeit ein Foto ihres siebenjährigen Sohnes vor sich, als sie am 13. April 2011 einem Vertreter des Kreisverwaltungsreferates vortrug, dass ihr Kind nicht leben würde, wenn sie nicht vor der Abtreibungsklinik angesprochen worden wäre. Weitere vier Mütter und ein Vater bekundeten eindeutig dasselbe. Insgesamt dreizehn Babyrettungszeugnisse dieser Art wurden im sogenannten Gehsteigsberatungsprozess „Stapf gegen Lebenszentrum“ am 25. Juli 2006 beim Landgericht München I vorgetragen. In mehr als achtstündiger Beweisaufnahme hatte der vorsitzende Richter den Hilfsdienst des Lebenszentrums akribisch genau untersucht. Obwohl auch der Abtreibungsarzt Stapf mehrere Zeugen ins Feld führte, ergaben sich keinerlei Ansatzpunkte, die eine Belästigung oder gar Rücksichtslosigkeit gegenüber den stets freundlich und respektvoll angesprochenen Frauen ergaben. Der vorgenannte Gerichtsprozess ist im Bescheid der Stadt – trotz mehrfacher Hinweise des Lebenszentrum e.V. – nicht einmal erwähnt. „Ich messe dem Selbstbestimmungsrecht der Frau einen sehr hohen Stellenwert bei!“ so der LG-Richter im Juli 2006 in seiner Urteilsbegründung. „Und damit auch, ob sie sich aus eigenem Antrieb auf ein Gespräch vor der Klinik einlassen will oder nicht.“
Auch die elementaren Kernsätze des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 28. Mai 1993 finden bei der Landeshauptstadt München offensichtlich wenig Beachtung. Das vorgenannte Urteil bildet die verfassungsrechtliche Grundlage für die gesamte Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbruch und –konfliktberatung. Die Verfassungsrichter haben zweifelsfrei dokumentiert, dass es sich um die Tötung eines Menschen und somit um eine Straftat handelt, die unter Beachtung der vom Gesetzgeber festgelegten Richtlinien straffrei bleiben kann. Niemand hat das Recht auf die Tötung eines ungeborenen Kindes. Im Gegenteil: Auch das ungeborene Kind hat gemäß Artikel 1 GG – „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – ein eigenständiges Recht auf Leben, unabhängig von den Persönlichkeitsrechten der Mutter, so die eindeutige Aussage des BVG.
„Das eigenständige Recht des ungeborenen Kindes auf Leben findet im Bescheid des KVR überhaupt keine Beachtung”, so Wolfgang Hering. “Die völlig ungestörte Atmosphäre einer Frau – die womöglich auch noch verzweifelt und alleingelassen ist – auf dem Weg zur Tötungsanstalt für ihr ungeborenes Kind genießt im KVR München seit Neuestem einen weitaus höheren Stellenwert, als das Lebensrecht eines kleinen, wehrlosen und schutzlos ausgelieferten Kindes im Mutterschoß.”
Den Mitarbeitern des Lebenszentrums e.V. springen zwei weitere Dinge aus dem Bescheid offenkundig ins Auge:
“1. Obwohl wir unsere Arbeit gegenüber KVR und Polizei elfeinhalb Jahre lang transparent und ehrlich dargestellt haben, scheint man im KVR nicht (mehr?) wahrhaben zu wollen, wie wertvoll der Dienst vor der Abtreibungsklinik von direkt Betroffenen wahrgenommen wird. Anders können wir uns die plötzlich – u. E. vielleicht politisch motivierte? – völlig neue Rechtsauffassung des KVR nicht erklären. Die Ansicht des KVR, die Frauen könnten freiwillig auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Abtreibungsklinik die Helfer des Lebenszentrums – dort dürfen wir noch verweilen – ansprechen, ist absolut praxisfremd und weder lebensrettend fürs Kind noch hilfreich für die Mütter, wie diese selbst deutlich artikulieren.
2. Sie haben keine Ahnung von den Leiden vieler Frauen nach Abtreibung, auf deren Heilung sich die Mitarbeiter des Lebenszentrums in besonderer Weise spezialisiert haben.”
Wir klagen an: Mit ihrem Bescheid nimmt die Landeshauptstadt München nicht nur die grausame Tötung ungeborener Kinder in Kauf, die nicht sterben müssten, wenn wir sie weiterhin aus höchster Lebensgefahr retten dürften. Darüber hinaus lässt sie viele Mütter ins offene Messer des Post-Abortion-Syndroms laufen, weil keine Chance mehr besteht, sie in letzter Sekunde vor diesem selbstverletzenden Schritt zu warnen.
Der Verein Lebenszentrum e.V. wird gegen den Bescheid des KVR gerichtlich vorgehen. „Das sind wir den wehrlosen ungeborenen Kindern ebenso schuldig wie den notleidenden Frauen, sei es vor oder nach einer Abtreibung. Unsere nun fast zwölfjährige konkrete praktische Erfahrung mit Müttern, Kindern und Vätern stellen wir gegen die an KVR-Schreibtischen erdachten Theorien.”
gez. Wolfgang Hering (Präsident)
Lebenszentrum e. V.
Westendstraße 78, 80339 München
Tel.: (0 89) 51 99 98 51 Fax: (0 89) 51 99 98 52
http://www.kostbare-kinder.de – E-mail: info@kostbare-kinder.de
Woche für das Leben 2011
Die ungeborenen Kinder nicht vergessen!
Abtsteinach. Seit 20 Jahren schon rufen die katholische und evangelische Kirche gemeinsam zur „Woche für das Leben“ auf. Ursprünglich war diese Woche dazu gedacht, auf das schwere Unrecht der Abtreibungstötung aufmerksam zu machen. Die heutigen Veranstalter und Verantwortlichen in den Kirchen aber haben dieses Anliegen mehr und mehr aus dem Blick verloren. Offensichtlich will niemand den „historischen Kompromiß“ gefährden, der vor Jahren in der Politik gefunden wurde, um die zuvor geltenden Regeln in der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik abzulösen; diesen Kompromiß, der so hoch gelobt wurde und der doch nicht anders als die vorangehenden Gesetze täglich ca. 1000 ungeborenen Kindern einen qualvollen Tod und vielen ihrer Mütter lebenslange Gewissensbisse und Qualen (Post Abortion Syndrom PAS) beschert.
„Daran hat man sich gewöhnt, man ist zur Tagesordnung übergegangen, leider vielfach auch innerkirchlich“, kommentiert Walter Ramm, Vorsitzender der Aktion Leben e.V. dieses Geschehen. „Wir als Lebensrechtler werden uns nie mit diesem Zustand abfinden!“
Die Aktion Leben e.V. wird in dieser Woche, der „Woche für das Leben 2011“, mit mehreren Informationsständen in Fußgängerzonen sowie Vorträgen auf das geltende Unrecht aufmerksam machen. „Wir rufen alle Menschen guten Willens auf, diesem Unrecht ein Ende zu setzen“, sagt Walter Ramm.
Damit sie nicht vergessen werden
Abtsteinach, 25.03.2011
In vielen Teilen der Welt begeht man heute, am 25. März, den „Tag des ungeborenen Lebens“.
Natürlich erinnert dieser Tag in erster Linie daran, daß Gott der Jungfrau Maria durch den Erzengel Gabriel die Menschwerdung seines Sohnes Jesus Christus ankündigte. Durch Marias Antwort „Mir geschehe, wie du es gesagt hast“ wurde Maria zur Mutter Jesu, zur Mutter Gottes, und der „Heilige Geist kam über sie und die Kraft des Höchsten überschattete sie“ (vgl. Lk 1,35-38).
„In Erinnerung an die neun Monate, die der Gott und Mensch Jesus Christus im Schoß seiner Mutter Maria verbrachte, dürfen wir auch die ungeborenen Kinder und ihre Mütter niemals vergessen“, fordert Walter Ramm, Vorsitzender der Aktion Leben, auf. „Seit 35 Jahren werden in unserem Land Tag für Tag ca. 1000 ungeborene Kinder brutal getötet, ihre Mütter zutiefst seelisch und auch mitunter körperlich verletzt und so unserem Land in jedem Jahr ungefähr die Anzahl künftiger Fachkräfte geraubt, die schon heute unsere Wirtschaft so dringend benötigt. Und über all das breitet man möglichst schnell den Mantel des Vergessens.“
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat zwar klar erkannt, daß uns diese Fachkräfte seit Jahren fehlen und daß wir bereits heute in einer kaum mehr zu behebenden demographischen Schieflage leben, weshalb unsere Renten eben nicht mehr sicher sind, trotz vollmundiger Beteuerungen aus der Politik. Gleichzeitig ist man aber zu feige, die wirkliche Ursache für diese Probleme anzugehen und zu beseitigen. Den sog. „mühsam gefundenen Kompromiß beim § 218 StGB“ will niemand mehr anfassen, heißt es aus Berlin.
„So machen sich unsere Politiker schwer schuldig. Sie tragen eine Blutschuld an den im Mutterleib getöteten Kindern und sie vergehen sich an deren Müttern und an den künftigen Generationen, den sog. „Abortion Survivors“, denjenigen, die Abtreibung z.B. dadurch überlebt haben, daß nicht sie selber, sondern ihr Bruder oder ihre Schwester getötet wurden,“ sagt Walter Ramm.
Die Aktion Leben e.V. erinnert daran, daß kein Parlament der Welt, kein Politiker, kein Alleinherrscher das Recht hat, über das Lebensrecht des Menschen abzustimmen und Gesetze zu erlassen, die das Töten in einzelnen Fällen (z.B. Abtreibung oder Sterbehilfe) ermöglichen. Wohl aber haben alle die Pflicht, Gesetze zu schaffen, die das Leben noch besser verteidigen und schützen.
Quelle: http://www.aktion-leben.de/