Chur: Erstmals zwei Personalpfarreien für den außerordentlichen Ritus

Der Churer Bischof Vitus Huonder erhebt zwei Zentren für Gläubige, die dem außerordentlichen Ritus verbunden sind, zu Personalpfarreien.

Zwei Zentren des Bistums Chur, welche seit 35 Jahren den Ritus in der außerordentlichen Form pflegen, wurden von Bischof Vitus Huonder in den Rang von Personalpfarreien erhoben.

Das Communiqué des Bistums Chur, „Bischof Vitus Huonder errichtet Personalpfarreien“, im Wortlaut:

Seit über 35 Jahren existieren im Bistum Chur zwei Zentren für die Gläubigen, die der ausserordentlichen Form des römischen Ritus verbunden sind. Dort wird in einem Umfang Seelsorge betrieben, wie es vielen offiziellen Pfarreien entspricht, jedoch ohne entsprechende Regelung. Dieses unbefriedigende Dauerprovisorium möchte der Bischof von Chur beenden und kirchenrechtlich Klarheit schaffen. Deshalb hat er per 22. Februar 2012 zwei Personalpfarreien errichtet. Die Personalpfarrei Maria Immaculata in Oberarth wird geschaffen für die Gläubigen aus der Urschweiz, die Personalpfarrei Hl. Maximilian Kolbe in Thalwil für die Gläubigen aus dem Kanton Zürich.

Die Zugehörigkeit zur Personalpfarrei ist nicht wie bei der klassischen Pfarrei primär vom Wohnsitz abhängig, sondern durch die Mitgliedschaft in einer Gruppe, die sich durch Besonderheiten in Ritus, Sprache oder Nationalität auszeichnet. So ist etwa die Italienermission in den Städten Zürich und Winterthur ebenfalls als Personalpfarrei organisiert.

Das Motu proprio “Summorum Pontificum” Papst Benedikts XVI. vom 7. Juli 2007  sieht vor, dass vom Bischof für die Gläubigen, die der ausserordentlichen Form des Römischen Ritus verbunden sind, Personalpfarreien errichtet werden können. In verschiedenen Diözesen, etwa in Rom, Blois, Strassburg, Quebec, Denver, Colorado Springs oder Dallas wurden bereits solche Personalpfarreien errichtet.

Meine Glückwünsche und Gottes reichen Segen an alle Gläubigen der neuen Pfarrei !

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