„Laßt uns aufeinander achten und uns zur Liebe
und zu guten Taten anspornen.“ (Hebr 10,24)
Zu Beginn der Fastenzeit findet am Aschermittwoch,
den 22.02.2012 eine HL. Messe im überlieferten lateinischen Ritus
(außerordentlicher römischer Ritus) in der Stiftskirche Neustadt
um 18:00 Uhr statt.
Anschließend kann das Aschenkreuz empfangen werden.
Freitag der 6. Januar 2012, am
HOCHFEST ERSCHEINUNG DES HERRN
Festmesse um 18:00 Uhr in
St. Ägidius sein
Alle sind herzlich eingeladen.
Mitte Oktober hatte die Gemeinde des tridentinischen Ritus in Neustadt den Nachwuchs ihrer Mitglieder zu einem Kindertag eingeladen.
Als Veranstaltungsort wurde das protestantische Gemeinde Casimiranum genutzt. Den Kindertag, an dem rund 30 Sieben-bis vierzehn-Jährige teilnahmen, gestaltete Pater Engelbert Recktenwald FSSP.
Auf dem Programm standen Spiele, ein/ Bibelquiz und ein Film über den portugisischen Wallfahrtsort Fatima – mit einer Andacht im Chorraum der Stiftskirche klang der Kindertag aus. Text/Foto: zg
aus dem „Pilger“ vom 04.12.2011, Nr. 48/ Jg 164
Einer der eindrucksvollsten „Reform“-Dialoge ist von Mutter Teresa überliefert: Als sie einmal gefragt wurde, was sich in der katholischen Kirche ändern müsse, antwortete sie mit drei Worten: „Sie und ich“.
Eigentlich müssten die Zeiten vorüber sein, in denen katholische Bischöfe und Geistliche sich mit dem Hinweis auf die Medizin, dass der sog. Hirntod der tatsächliche Tod des Menschen bedeute, für das Hirntod-Konzept und die daraus resultierende Organtransplantation aussprechen.
Denn aus der Wissenschaft kommen immer häufiger Zweifel an diesem Konzept. Kein ernst zu nehmender Wissenschaftler spricht mehr davon, dass der sog. Hirntod den Gesamt-Tod des Menschen bedeutet.
Manche aber meinen, dass trotzdem der sog. Hirntod als Entnahmekriterium für Organe akzeptiert werden könne. Angesichts dieser Zweifel sollte aber doch eher das Prinzip gelten: „In dubio pro Vita“ (im Zweifel für das Leben)! Warum?
Der sog. Hirntod (ein Zustand, in dem wir mit unseren heutigen Methoden keine Hirnaktivitäten mehr feststellen können) markiert vielleicht einen entscheidenden Punkt im Sterbeprozess des Menschen. Das Sterben ist aber eben ein Prozess, ein Verlauf (und kein Zeitpunkt), und das Sterben gehört noch zum Leben!
Es ist festzuhalten, dass es außer den folgenden Äußerungen im Katechismus (KKK) keine lehramtlichen Äußerungen oder Festlegungen gibt, wohl aber – leider oft unqualifizierte Äußerungen einzelner Bischöfe und Theologen. (Ein eklatantes Beispiel hierfür ist die am 06. Oktober 2011 anlässlich der Herbstvollversammlung veröffentlichte Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema Organspende.)
Der Katechismus der kath. Kirche (KKK) lehrt in der 2. Ausgabe vom Jahr 2003:
„ Die Organverpflanzung entspricht dem sittlichen Gesetz, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken,die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat, sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden. Sie ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht die ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde.“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Kap. 2296, Oldenbourg, München, 2003)
Allerdings ist interessant, daß in der 1. Auflage des KKK von 1993 das Kapitel 2296 noch anders formuliert wurde: „Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern.“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Kap. 2296, Odenburg, München, 1993)
Jedenfalls bezieht sich dieser Passus ganz eindeutig auf die Spende eines paarigen Organs von weiterlebenden Personen. Die Formulierungen bzgl. „physischen und psychischen Gefahren und Risiken (…) Die Invalidität oder den Tod direkt herbeizuführen (…)“ machen ja bei Organ- “Spende“ nach sog. „Hirntod“ keinen Sinn. Nach der heute üblichen Organentnahme ist der Spender jedenfalls immer „mausetot“!
Was dringend angemerkt werden muss: Neben anderen Ungereimtheiten beruft sich der „Katholische Erwachsenen Katechismus – Leben aus dem Glauben“, der Deutschen Bischofskonferenz (1995) auf den KKK von 1993, Kap. 2296, wendet dessen Kriterien aber wahrheitswidrig auf die Organentnahme nach sog. Hirntod an:
„(…) Die Feststellung des Hirntodes ist ein sicheres Anzeichen dafür, daß der Zerfall des ganzmenschlichen Lebens nicht mehr umkehrbar ist. Es ist von diesem Zeitpunkt an vertretbar, Organe für eine Organverpflanzung zu entnehmen. Die Möglichkeit, den endgültigen Tod eines Menschen festzustellen, kann die Angst ausräumen, daß Organe entnommen werden, ehe der Mensch tot ist. Darüber hinaus ist die Entnahme von Organen Verstorbener an bestimmte Bedingungen gebunden, denn sie ist ein Eingriff in die Integrität des toten Leibes. Staatliche Gesetze regeln deshalb die Bedingungen für die Erlaubtheit der Organentnahme. Bedeutsam ist die vor dem Tod gegebene Einwilligung des Spenders oder bei Verstorbenen die Zustimmung der Angehörigen. ‘Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben.“ (Anm.: Der Verweis auf KKK 2296 wurde von der Redaktion unterstrichen.) „… Staatliche Regelungen und ärztliche Richtlinien sollen dazu beitragen, dass Missbrauch verhindert wird …“ (Katholischer Erwachsenen Katechismus, “Leben aus dem Glauben”, Band 2, S. 315f, Herausgeber: Deutsche Bischofskonferenz, 1995) –
Der Katechismus der Deutschen Bischofskonferenz irrt gleich in mehreren Punkten:
Sterbende dürfen, auch um eines noch so guten Zweckes willen, nicht getötet werden!
Was ist mit dem Argument, das man oft in der Diskussion hört und mit dem auch schon Angehörige moralisch unter Druck gesetzt wurden: „Eine größere Liebe hat niemand als die, dass er sein Leben hingibt für seine Freunde“ (Joh. 15,13)? Oder was ist mit dem Hinweis auf die heroische Tat des Hl. Pater Maximilian Kolbe, der in Auschwitz für einen Familienvater in den Hungerbunker ging? (Es hat einmal jemand P. Kolbe den größten Organspender genannt!)
Moraltheologisch kann folgendes dazu gesagt werden: Es ist nie und unter keinen Umständen erlaubt, etwas, was in sich schlecht ist, zu tun oder zu wollen. Die Tötung und auch die Selbsttötung aber sind in sich schlecht!
In der Instruktion „Donum Vitae“ heißt es: „Nur Gott ist der Herr des Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende. Niemand (auch der Mensch sich selbst nicht) darf sich, unter keinen Umständen, das Recht anmaßen, ein unschuldiges menschliches Wesen direkt zu zerstören.“ (Anm.: Man vergleiche hierzu auch die Ansprache Papst Pius XII. an die med.-biol.-Vereinigung „St. Lukas“ am 12.11.1944.)
Oder wie es der Römerbrief Kap. 3,8 sagt: „Und sollen wir nicht – wie uns verleumderisch nachgesagt und uns von gewissen Leuten in den Mund gelegt wird – das Böse tun, damit das Gute komme? Die so reden, trifft mit Recht das Gericht.“
Oder Veritatis Splendor in Kap. 80: „..ist es doch nicht erlaubt, nicht einmal bei sehr schwerwiegenden Gründen, das sittlich Schlechte zu tun, damit daraus das Gute hervorgehe.“
Das gilt auch für das oben angeführte Bibelwort (Joh. 15,13). Der Mensch hat über sein Leben und seine Gesundheit und sein seelisches und körperliches Vermögen kein vollkommenes Eigentumsrecht, sondern nur das sog. „Dominium utile“, ein Nutzungsrecht.
Die Juden haben nichts Gutes getan, als sie Jesus gekreuzigt haben. – Es war Mord! – Es geschah unter Gewaltanwendung! Ob schon der Kreuzestod der „Erlösungstod“ für uns alle war.
Die NS-Schergen haben nichts Gutes getan, als sie Pater Maximilian Kolbe getötet haben. – Es war Mord! – Es geschah unter Gewaltanwendung! Wenn auch ein Familienvater dadurch gerettet wurde. Man nennt die NS-Täter mit Recht Mörder!
Aber, so könnte man einwenden, man stimmt doch selbst zu bei der Organentnahme.
Ich könnte im Falle der Organspende vielleicht Leben retten, aber nur, indem ich etwas in sich schlechtes als Mittel will. Der Mord durch die Explanteure ist keineswegs unabwendbar – wie der beschlossene und mit Gewalt herbeigeführte Tod im Falle von Pater Maximilian Kolbe – und indem ich mich den Explantationsärzten freiwillig stelle, gebe ich selbst eine gewisse Zustimmung zu einer in sich schlechten Tat. Dieses Recht aber habe ich nicht!
Papst Pius XII. sagte bereits 1952: „Zunächst muß vorausgesetzt werden, daß der Arzt gegen den Willen des Patienten keine Anordnung treffen und keinen Eingriff vornehmen darf. Denn der Arzt hat über den Patienten nur soviel Vollmacht und Verfügungsrecht, als der Patient ihm gibt, sei es ausdrücklich, sei es einschließlich und stillschweigend. Der Patient aber kann nicht mehr Verfügungsrecht geben, als er selbst besitzt. … Was aber den Patienten betrifft, so ist er nicht unbeschränkter Herr über sich, über seinen Leib und seinen Geist. Er kann also erlaubterweise nicht verfügen wie ihm beliebt. Auch das Motiv, aus dem er handelt, ist für sich allein nicht genügend und bestimmend.“ (Ansprache Papst Pius XII. am 14. 09. 1952 an die Teilnehmer des 1. Internationalen Kongresses für Histopathologie des Nervensystems in Rom, „Sittliche Grenzen der ärztlichen Forschungs- und Behandlungsmethoden“, Kap. 11 und 12., herausgegeben vom St. Lukas-Institut für ärztliche Anthropologie e.V., Münster/Westf., Verlag Wort und Werk GmbH Köln.)
Und Papst Johannes Paul II. sagte 1989 vor den Teilnehmern der Päpstlichen Akademie der Wissenschaft u.a.: „… wogegen die Achtung des menschlichen Lebens absolut das direkte und positive Opfer des Lebens verbietet, auch wenn es für das Wohl eines anderen Menschen ist, für den man einen Vorzug als berechtigt ansehen mag.“
Erzbischof Roger Mahony schrieb einmal: „Als Christen wissen wir, dass das Leiden in das Mysterium unseres Lebens hinein gewoben ist; wir tun alles, um es zu überwinden, aber wir wissen auch, dass wir es wie Jesus Christus akzeptieren müssen und nicht davor fliehen dürfen. Wir müssen es vielmehr mit Geduld und unendlichem Vertrauen auf Gottes Güte umfassen.“ Das gilt auch, wenn wir organisch schwer krank sind.
Ja, wie fremd ist uns dieser Gedanke geworden. Wir haben vergessen, daß Gott uns in Liebe erschaffen und durch Leiden erlöst hat. Wir aber suchen ständig Leid und Schmerzen, ja schon Unannehmlichkeiten zu fliehen. Gebe Gott, daß wir das, wenn wir selbst einmal betroffen sein sollten, erkennen und danach handeln!
In den Niederlanden (sowie auch einigen Staaten der USA) ermöglicht bereits die Definition des „Teilhirntodes“, oder des „kontrollierten Todes“, (NHBD) vom Medizinern kontrolliert verursachten Herztod, (sog. Pitsburgmodell oder Mastricht- Protokoll) die Organentnahme in einer Phase des Sterbens, die in Deutschland noch eine Reanimation zur Folge hätte. (vgl.: Alexandra Manzei, „Hirntod, Herztod, Ganz-Tod?“, S.16,28)
In Belgien haben sich schon Menschen auf dem OP-Tisch euthanasieren lassen und dabei ihre Organe „gespendet“.
Weitere Grenzüberschreitungen bestehen darin, daß man Tieren menschliche Gene einimpft, transgene Tiere „schafft“ – man nennt das Xeno- Transplantation. Oder Überlegungen, daß man ungeborenen Kindern vor der 16. Schwangerschaftswoche tierische Zellen einimpft, damit das Immunsystem des Kindes diese als die eigenen anerkennt. Man beabsichtigt also transgene Menschen zu schaffen. Oder man züchtet durch genetische Manipulation Organe, wie der imHerbst 1997 bekannt gewordene Frosch ohne Kopf, aber mit Organen (FAZ,
22.10.97).
Oder denken wir an die Erzeugung von Menschen in vitro, wobei es ja möglich ist (und sicherlich künftig auch getan wird), für jeden so erzeugten Menschen identische Embryonen als Zell- und Organlieferanten in der Kühltruhe vorzuhalten.
Oder Tissue Engineering, dies ist ein modernes biotechnologisches Verfahren, bei welchem aus Patientengewebe in vitro Implantate hergestellt und anschließend reimplantiert werden können.
Oder Kloning von Embryonalen Stammzellen um Ersatzorgane zu züchten, usw.
So stellt man sich doch am Ende auch die Frage: Wohin soll das führen, was ist das Ziel des Ganzen?
Nach allem, was ich recherchiert und erlebt habe, mag ich nicht mehr glauben, dass es einzig, oder auch nur vorrangig, um das Wohl des Patienten geht. Die UNESCO erwartet, daß schon in wenigen Jahren 50 % aller Operationen in den Krankenhäusern Transplantationen sind. Das heißt: Es werden nicht mehr Krankheiten geheilt oder operiert oder sonstwie behandelt, sondern es werden – wie beim Auto – Teile ausgetauscht.
Der Bonner Neurologe Prof. Dr. Linke sagt in seinem Buch „Hirnverpflanzung – Die erste Unsterblichkeit auf Erden“ (Rowohlt, 1993) daß es schon längst nicht mehr nur um „mehr Lebensqualität“, sondern um „Unsterblichkeit“ geht.
Man will also den „schönen neuen Menschen“ schaffen, man will nicht nur „wie Gott“ sein, man will „besser sein als Gott“! Zu diesem Zweck benötigt man ein ausgedehntes „Materiallager“. Um dieses zu füllen, muß der „Hirntod“ durch den „Teilhirntod“ und dann dieser durch den „Persönlichkeitstod“ überwunden werden, denn das erweitert ganz erheblich die Zahl der menschlichen Körper, die man zu diesem Zweck ausweiden kann.
So diskutiert man ja auch schon in wissenschaftlichen Zirkeln und sogar ganz öffentlich, die jährlich „anfallenden“ ca. 40.000 Wachkoma-Patienten als sog. „Organcontainer“ zu nutzen. Damit die Menschen dies alles mitmachen, benötigt man natürlich auch einen ideologischen Unterbau:
Die Weltgeschichte aber zeigt, dass die menschliche Hybris (Hochmut) immer noch gedämpft wurde, daß Gott „keine Bäume in den Himmel wachsen lässt“.
In einer Erklärung der römisch katholischen Kongregation für die Glaubenslehre vom 05.05.1980 heißt es:
„Es muß erneut mit Nachdruck erklärt werden, dass nichts und niemand je das Recht verleihen kann, ein menschliches Lebewesen unschuldig zu töten, mag es sich um einen Fötus oder Embryo, ein Kind, einen Erwachsenen oder Greis, einen unheilbar Kranken oder Sterbenden handeln. Es ist auch niemandem erlaubt, diese todbringende Handlung für sich oder einen anderen zu erbitten, für den er Verantwortung trägt, ja man darf nicht einmal einer solchen Handlung zustimmen, weder explizit noch implizit. Es kann ferner keine Autorität sie rechtmäßig anordnen oder zulassen. Denn es geht dabei um die Verletzung eines göttlichen Gesetzes, um eine Beleidigung der Würde der menschlichen Person, um ein Verbrechen gegen das Leben, um einen Anschlag gegen das Menschengeschlecht.“
Die Sterbestunde ist die wichtigste unseres Lebens, denn für uns Christen sind Sterben und Tod der Übergang in das Reich Gottes. Der heilige Apostel Paulus sagt: „Sterben ist mir Gewinn.“ Der Zeitpunkt des Todes liegt in Gottes Ratschluß. Der Mensch hat nicht darüber zu entscheiden!
von Walter Ramm,
Quelle: Aktion Leben, Rundbrief 5 / 2011
Von den Mönchen vom bekannten Zisterzienserkloster Stift Heiligenkreuz bei Wien
Die Grundaussage ist eindeutig: Wirkliche kirchliche Erneuerung geschieht nur durch die persönliche ausschließliche Hinwendung zu Christus sowie in Verbindung von Papst, Bischöfen und Gläubigen.